SPENDEN
Sie haben Vorschläge, für neue wohltätige Projekte in Neukirch? Dann werden Sie für die Sozialstiftung zum Ideenspender! Schreiben Sie uns Ihre Idee einfach eine E-Mail
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
- Antrag auf Förderung eines Projekts
- Antrag auf Förderung einer Privatperson oder einer Familie
Wie jeder helfen kann:
Die Bürgerstiftung Neukirch erhält seit ihrer Gründung am 20.04.2020 unterschiedliche Beträge als Zustiftung. Grundstock ist eine Zustiftung einer Neukircher Seniorin, die Arztpraxis im Teba Gebäude Am Marktplatz Kirchstraße 7. Alle Zustiftungen tragen zum Aufbau des Stiftungsvermögens bei. Es bleibt in seiner Substanz erhalten, die Erträge werden gemäß dem Stiftungszweck für mildtätige Zwecken eingesetzt.
Zustiftung
DAS KAPITAL DER STIFTUNG ERHÖHEN
Durch Zustiften erhöhen Sie das Stiftungskapital der Sozialstiftung Neukirch. Das Stiftungskapital wird langfristig aufgebaut. Die Stiftungsorgane sorgen dafür, dass das Stiftungskapital sicher und ertragsbringend angelegt wird und dauerhaft bleibt.
Über die Verwendung der aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge entscheiden der Stiftungsvorstand.
KONTO FÜR ZUSTIFTUNGEN UND SPENDEN
Sparkasse Bodensee BLZ 690 500 01
IBAN: DE46 6905 0001 0026 4955 31 Kto. 26 4955 31
BIC: SOLADES1KNZ
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital.
Bei einer Zustiftung oder Spende bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.
Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Sozialstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Zustiftung oder Spende) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.
Spenden
Ob Einzel- oder Dauerspende – mit einer Spende können Sie Projekte der Sozialstiftung Neukirch sofort und unmittelbar unterstützen und so Neukircher Bürgerinnen und Bürgern helfen. Wir freuen uns über jede kleine und große Zuwendung.
SPENDEN STATT SCHENKEN!
Manchmal weis man nicht, was man sich zu freudigen Anlässen, wie Geburtstagen, silberne oder goldene Hochzeit, Firmenjubiläum oder vielen weiteren Ereignissen wünschen soll. Statt mit Blumen und Pralinen überhäuft zu werden, könnten Ihre Gäste auch zu Gunsten der Sozialstiftung Neukirch spenden.
Im Trauerfall um Spenden zu Gunsten der Sozialstiftung Neukirch zu bitten, kann eine sinnvolle Alternative zu Kränzen und Blumen darstellen.
Ob Sammelaktionen oder Veranstaltungen, wie Bazare, Versteigerungen, Benefizkonzerte: gemeinsam etwas zu bewegen, macht Spaß. Wir unterstützen Ihr ehrenamtliches Engagement mit Rat und Hilfe und freuen uns. Gerne können Sie Ihre Spende auch an die Sozialstiftung Neukrich direkt überweisen.
KONTO FÜR ZUSTIFTUNGEN UND SPENDEN
Sparkasse Bodensee BLZ 690 500 01
IBAN: DE46 6905 0001 0026 4955 31 Kto. 26 4955 31
BIC: SOLADES1KNZ
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital.
Bei einer Spende oder Zustiftung bis zu einem Betrag von 200,00 € ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, es genügt die Vorlage des Kontoauszuges beim Finanzamt.
Um Verwaltungskosten einzusparen, wendet die Bürgerstiftung diese Regel an und stellt daher bei einer Zuwendung (Spende oder Zustiftung) unter einem Betrag von 200,00 € keine Bescheinigungen aus.
Testament
Immer mehr Neukircher Bürgerinnen und Bürger möchten über ihr Lebensende hinaus mit ihrem Geld Gutes tun. Besonders Menschen, die keine Erben haben, suchen oft nach Möglichkeiten, ihr Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zuzuführen. So wie die Gründerin der Sozialstiftung Neukirch.
Wer sein Vermögen oder Teile davon dauerhaft gemeinnützig in Neukirch einsetzen möchte, findet in der Sozialstiftung Neukirchs einen verlässlichen Partner. Ein Vermächtnis zugunsten der Bürgerstiftung bietet die Sicherheit, dass das Erbe sicher angelegt wird. Die Kapitalerträge kommen über Generationen gemeinnützigen Zwecken zugute, die vom Erblasser im Rahmen des Stiftungszwecks selbst bestimmt werden können.
Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement gewährleisten, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugeführt werden.
Wenn Sie die Sozialstiftung Neukirch in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall z. B. auf die Sozialstiftung Neukirch möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).
Sprechen Sie uns an!
Sozialstiftung Neukirch
Schulstraße 3
88099 Neukirch
Konto für Spenden und Zustiftung:
Sparkasse Bodensee BLZ 690 500 01
IBAN: DE46 6905 0001 0026 4955 31 Kto. 26 4955 31
BIC: SOLADES1KNZ
Bitte Verwendungszweck angeben, handelt es sich um eine Spende oder eine Zustiftung.
Spenden helfen direkt in Not geratenen Mitbürgern, Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital.